Fürsorge- und Schutzkonzept

Christliche Jugendfreizeitstätte Schloss Ascheberg e.V.

Hier finden Sie das Fürsorge- und Schutzkonzept der Christlichen Jugendfreizeitstätte Schloss Ascheberg e.V., Stand 09.05.2025

Am Ende der Seite können Sie dieses mit allen Anlagen auch als .pdf herunterladen.


Das Fürsorge- und Schutzkonzept beinhaltet folgende Punkte:

  1. Leitbild
  2. Verhaltenscodex
  3. Fortbildungen
  4. Personalverantwortung
  5. Partizipation von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Freiwilligen
  6. Präventionsangebote
  7. Beschwerde-Management und Hilfe
  8. Notfall-Plan
  9. Kooperation mit Fachleuten in Verdachtsfällen
  10. Gefahrenanalyse Personen
  11. Gefahrenanalyse Arbeitsbereiche / Räume

1. Leitbild

Die Christliche Jugendfreizeitstätte Schloss Ascheberg ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ist (Anerkennungsnummer 02/21). Sitz des Vereins und der Jugendfreizeitstätte ist Gut Ascheberg 6, 24326 Ascheberg (Holstein). 


Wir beherbergen Kinder- und Jugendgruppen und führen erlebnispädagogische Programme für die Gastgruppen durch. Zu unseren Gästen gehören Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im Rahmen von hauseigenen Freizeiten, auf Klassenfahrten, auf Konfi- bzw. Jugendfahrten und in der Pfadfinderarbeit bei uns beherbergt und betreut werden. Für die hauseigenen Freizeiten ist das Schloss Ascheberg der Veranstalter. Diese Freizeiten werden von einem Team von Ehrenamtlichen durchgeführt. Die Klassen-, Konfi- und Jugendfreizeiten werden von externen Gruppen eigenständig durchgeführt und vom Schloss-Team durch verschiedene erlebnispädagogische Programmpunkte unterstützt. Veranstalter dieser Freizeiten sind die jeweiligen Gastgruppen (Kirchengemeinden, Schulen, Pfadfindergruppen, …). 


Über die minderjährigen Gäste hinaus ist es uns auch ein wichtiges Anliegen, die volljährigen Freiwilligen im FSJ und BFD in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung im Einklang mit christlichen Werten zu begleiten. Uns ist bewusst, dass auch hier das Fürsorge- und Schutzkonzept die bei uns lebenden und arbeitenden jungen Menschen im Blick haben muss. Es soll auch für sie ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld sicherstellen. 


Unsere Gastgruppen sind angehalten, vor der Anreise ein eigenes Fürsorge- und Schutzkonzept bei uns vorzulegen. Die Gestaltung und Umsetzung der gästeeigenen Fürsorge- und Schutzkonzepte liegt in der Verantwortung der jeweiligen Gruppenleitungen.


Als christlicher, überkonfessioneller Träger möchten wir junge Menschen in ihrer Entwicklung begleiten und fördern und durch Worte und Taten über unseren christlichen Glauben ins Gespräch kommen, ohne dies den Gästen aufzudrängen. Bei der Betreuung unserer Gäste möchten wir in einem familiären Rahmen Menschen ermutigen und stärken. Dabei ist uns ein respektvoller und wertschätzender Umgang mit allen Gästen und Mitarbeitenden in allen Altersgruppen wichtig. Wir legen Wert auf Fairness, Vertrauen und Ehrlichkeit.


Das Schloss Ascheberg wird in weiten Teilen durch den Beherbergungsbetrieb finanziert und hat zusätzlich einen großen Unterstützerkreis, der die Arbeit finanziell, durch ehrenamtliche Mitarbeit und im Gebet mitträgt. Die Arbeit im Schloss Ascheberg wird von einem Team von voll- und teilzeitlich angestellten Personen und einem Freiwilligenteam im FSJ und BFD durchgeführt.


Das Fürsorge- und Schutzkonzept soll den physischen, psychischen und emotionalen Schutz von Kindern, Jugendlichen, Freiwilligen im FSJ/BFD und dem Schloss-Team sicherstellen. Es ist eine Prävention vor Gewalt, sexuellen Übergriffen, Mobbing und Diskriminierung, indem es im Einklang christlicher Werte einen respektvollen und verantwortungsvollen Umgang fördert. Es soll eine sichere und geschützte Umgebung für alle Teilnehmenden gewährleisten. Vorfälle, die im Widerspruch zum Fürsorge- und Schutzkonzept stehen, werden ernstgenommen und unverzüglich bearbeitet. 


An der Erarbeitung waren unter Leitung von Jens Thomas (Hausleiter Christliche Jugendfreizeitstätte Schloss Ascheberg e.V.) die folgenden Personen und Gremien beteiligt:

• vollständiges Mitarbeitenden-Team Schloss Ascheberg (gemeinsame Klausurtagung zur Entwicklung eines Fürsorge- und Schutzkonzeptes im Januar 2025)

• Heike Klassen, Präventionsbeauftragte (Prävention von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt), Kirchenkreis Plön-Segeberg

• Der Vorstand des Vereins „Christliche Jugendfreizeitstätte Schloss Ascheberg e.V.“ hat diesem Fürsorge- und Schutzkonzept am 09.05.2025 zugestimmt.



2. Verhaltenskodex

Alle ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie alle fest angestellten Personen (inklusive der Freiwilligen im FSJ und BFD) unterschreiben unseren Verhaltenskodex, den wir auch individuell mit den ehrenamtlichen Teams besprechen, um so sensibel für die Thematik Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung aufgestellt zu sein. Der Verhaltenskodex enthält Beschreibungen für einen gewaltfreien Umgang im Miteinander. Der vollständige Verhaltenskodex ist im Anhang 1 beigefügt.


3. Fortbildungen

Vor den hauseigenen Freizeiten werden die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden-Teams (inklusive der Freiwilligen im FSJ und BFD) regelmäßig für einen sensiblen Umgang mit der Thematik des Kindeswohles geschult. Für neu eingestiegene Personen findet die Schulung vor der ersten Freizeit statt, für Mitarbeitende, die regelmäßig bei den hauseigenen Freizeiten aktiv sind, wird diese Schulung alle drei Jahre wiederholt. Dies gilt ebenso für die Angestellten im Schloss Ascheberg. Die Schulungen werden von geschulten Personen durchgeführt, die sich auch regelmäßig fortbilden. Das Handout zur Schulung Kindeswohl ist im Anhang 2 beigefügt.


Sollte ein Freizeitteam der hauseigenen Freizeiten die Schulung eigenständig durchführen wollen, ist dies von in diesem Bereich geschulten Personen möglich. Die Freizeitleitung reicht vor Beginn der Freizeit die Schulungsunterlagen und eine von jedem Teilnehmenden unterschriebenen Schulungsnachweis bei der Hausleitung vom Schloss Ascheberg ein.



4. Personalverantwortung

Bei der Anstellung von Personen (Teilzeit, Vollzeit und Freiwillige im FSJ und BFD) muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden und die Ehrenerklärung wird gemeinsam besprochen und unterschrieben. In Teambesprechungen wird das Thema Kindeswohl immer wieder angesprochen. Diese Schulung wird alle zwei Jahre inklusive der Ehrenerklärung wiederholt und aufgefrischt.



5. Partizipation von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Freiwilligen

Kinder, Jugendliche und Freiwillige sollen bei Entscheidungsfindungen beteiligt werden, da so das Machtgefälle zwischen Erwachsene und Minderjährigen abgebaut wird. Für die Freiwilligen soll es eine offen kommunizierte Beschwerdemöglichkeit innerhalb des Schloss-Teams geben. Ansprechpersonen sind dafür innerhalb des Schloss Teams Jens Thomas und Christine Warratz. Darüber hinaus gibt es Ansprechpersonen beim Kinderschutzbund und den Trägern der Freiwilligendienste. Zu Beginn ihrer Freiwilligenarbeit werden der Umgang und die Beschwerdewege in einer Schulungseinheit erarbeitet und aufgezeigt. Zusätzlich sind diese in einem Info-Heft für Freiwillige aufgezeichnet.


Die Gastgruppen können während des Aufenthaltes oder nach dem Aufenthalt ein gemeinsames oder einzelnes Feedback an das Schloss-Team geben, damit Situationen verbessert werden können. Die Mitarbeitenden bieten auch aktiv Gesprächsmöglichkeiten während des Aufenthaltes an und fragen aktiv nach, wie es den Gästen geht. Dies geschieht durch viele Gespräche mit den Gruppenleitungen, Mitarbeitenden und Kindern und Jugendlichen. 



6. Präventionsangebote

Für Kinder und Jugendliche bedeuten Präventionsangebote im Rahmen von Fürsorge- und Schutzkonzepten, dass Kinderrechte vermittelt und altersgerechte Informationen zu sexueller Gewalt und Hilfeangeboten gegeben werden.  Auf Anfrage werden diese auch für Schulklassen oder andere Gäste angeboten. Am Infobrett sind im Schloss Ascheberg verschiedenen Möglichkeiten für Beratung und Hilfe veröffentlicht und es liegen Flyer aus, damit die Hilfsmöglichkeiten jederzeit zugänglich sind. 

Wir haben ein offenes Ohr für die Sorgen und Anliegen unserer Gäste und innerhalb des Teams und ermutigen, bei Problemen ein Gespräch zu suchen. Wir möchten eine Kultur der Offenheit und des Vertrauens leben. 

Die Gastgruppen sind dazu angehalten, eine verantwortungsvolle Aufsicht zu gewährleisten. Die Gruppengrößen sind so angepasst, dass alle Kinder und Jugendlichen individuell betreut werden können. 



7. Beschwerde-Management und Hilfe

Einrichtungen und Organisationen brauchen Beschwerdestrukturen, die Kinder und Jugendliche niedrigschwellig nutzen können. Beschwerdestrukturen sind ein Zeichen dafür, dass man sich darüber bewusst ist, dass Kinder und Jugendliche mit Problemen aller Art, konfrontiert sein können, bei deren Lösung die Hilfe von Erwachsenen sinnvoll ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Ursache des Problems inner- oder außerhalb der Einrichtung liegt.


Alle Beschwerden und Vorfälle werden vertraulich behandelt und es wird eine zügige Klärung und ggf. weitere Unterstützung angeboten. 


Für Leitungsverantwortliche bedeuten funktionierende Beschwerdeverfahren mehr Gewissheit darüber zu haben, dass sie frühzeitig über problematische Vorgänge, Missstände oder Fehlverhalten der Beschäftigten informiert werden und entsprechend handeln können. Für das Thema sexuelle Gewalt sollte neben den allgemeinen Beschwerdestrukturen eine konkrete Ansprechperson innerhalb und außerhalb der Einrichtung benannt werden. 

 

Wir bieten Kindern und Jugendlichen bei uns diese Möglichkeiten und Hilfsangebote: 

• Ansprechen der eigenen Gruppenleiter bzw. Gruppenleiterin

• Ansprechen der Gruppenbegleitung des Schloss Ascheberg

• Ansprechen der Mitarbeitenden des Schloss Ascheberg 

• Anonymes Online-Feedback über QR-Codes in den Zimmern

• Aushang mit Kontakt-Nummern / E-Mai-Adressenl von Hilfsstellen

• Auslage von Flyern und Infos zum Thema Schutz und Hilfe:

https://www.chris-sorgentelefon.de / https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite



8. Notfall-Plan

Sollte es zu einem Missbrauchs-Verdachtsfall kommen, sind folgende Schritte zu befolgen:


1. Absprache von Einzelnen der Ehrenamtlichen mit der Freizeitleitung (Lehrkräfte bei Klassenfahrten, Pastoren und Pastorinnen bei Konfi-Fahrten, …)

2. Freizeitleitung kontaktiert die Hausleitung, um Rat einzuholen und weitere Schritte zu überlegen. Dazu können auch altersbezogene Ampelbögen eingesetzt werden.

Ansprechperson im Schloss Ascheberg: Hausleiter Jens Thomas:     

      Telefon: +49 151 2835 1968               

      E-Mail: jens.thomas@schloss-ascheberg.de

3. Gemeinsam wird ggf. Kontakt zum Kinderschutzbund hergestellt, um zu beraten, wie man in dem konkreten Fall vorgeht. 

Ansprechperson beim Kinderschutzbund ist Frau Anne Wittern,

Telefon: +49 431 12218-14

E-Mail: annewittern@kinderschutz-zentrum-kiel.de

4. Nach der Abstimmung mit dem Kinderschutzbund überlegen Freizeitleitung bzw. Gruppenleitung zusammen mit der Hausleitung, wie man weiter vorgeht und welche Informationen an das Team der Ehrenamtlichen weitergegeben werden.

5. Nach einem Verdachtsfall bzw. einer Meldung überlegt das Freizeitleitungsteam zusammen mit der Hausleitung, wie solche Fälle in Zukunft vermieden werden können. Das Fürsorge- und Schutzkonzeptwird entsprechend angepasst. 

6. Das Fürsorge- und Schutzkonzeptwird jährlich auf die Wirksamkeit hin überprüft und ggf. aktualisiert.



9. Kooperation mit Fachleuten in Verdachtsfällen

Die folgende Grafik zeigt den Umgang in Verdachtsfällen und die nötigen Handlungsschritte auf und wurde von der Seite der Jugendherbergen entnommen: https://www.jugendherberge.de/fileadmin/landesverbaende/berlin-brandenburg/pdf_kataloge/kinder-_und_jugendschutzkonzept_2021.pdf


10. Gefahrenanalyse Personen

In der Gefahrenanalyse haben wir uns als Schloss-Team damit auseinandergesetzt, bei welchen und durch welche Personengruppen an welchen Stellen mögliche Risiken vorliegen könnten. Diese Punkte wurden eingehend durchdacht, um Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Freiwilligen im FSJ/BFD einen höchstmöglichen Schutz zu bieten. 


10.1 hauseigene Kinderfreizeiten (8 bis 12 Jahre)

10.2 hauseigene Jugendfreizeiten (13 bis 20 Jahre)

10.3 Zeltfreizeiten (Pfadfinder 6 bis 17 Jahre, Nordcamp / Nordpoint je 13 bis 20 Jahre)

10.4 Konfi-Gruppen als externe Gastgruppe (12 bis 15 Jahre)

10.5 minderjährige Ehrenamtliche für hauseigene Freizeiten (14 bis 17 Jahre)

10.6 Schulklassen (Standard Klasse 4 bis 8, vereinzelt Klasse 1 bis 3 und Klasse 8 bis 11)

10.7 Freiwillige im FSJ/BFD (ab 18 Jahren)

10.8 externe FSJ/BFD-Seminare bei uns (ab 18 Jahren)

10.9 Mitarbeitende Schloss Ascheberg (ab 18 Jahren)

10.10 externe Personen: Handwerk, Touristen, Behörden, Freundeskreis Schloss Ascheberg



10.1 hauseigene Kinderfreizeiten (8-12 Jahre)

Begleitung: Team Ehrenamtliche (volljährig / minderjährig)

Gefahrenpunkte: Gästezimmer, Badezimmer, Programm, Zimmerbetreuung


Die allgemeinen Regelungen für diese Gastgruppe sind im Bereich Arbeitsbereich/Räume aufgeführt. Es gibt keine weiteren Besonderheiten für diese Altersgruppe / Freizeitgruppe.

Die Teams der Ehrenamtlichen setzen sich aus verschiedenen Bereichen zusammen. In der Regel sind dies auch Erzieher und Erzieherinnen, Lehrer und Lehrerinnen, Jugend- und Gemeindereferenten und -referentinnen und Schüler und Schülerinnen. Die Zimmerbetreuung der minderjährigen Teilnehmenden wird geschlechterbezogen möglichst von zwei Personen durchgeführt.



10.2 hauseigene Jugendfreizeiten (13 bis 20 Jahre)

Begleitung: Team Ehrenamtliche (volljährig / minderjährig)

Gefahrenpunkte: Gästezimmer, Badezimmer, Programm, Zimmerbetreuung


Die allgemeinen Regelungen für diese Gastgruppe sind im Bereich Arbeitsbereich/Räume aufgeführt. Es gibt keine weiteren Besonderheiten für diese Altersgruppe / Freizeitgruppe.

Die Teams der Ehrenamtlichen setzen sich aus verschiedenen Bereichen zusammen, in der Regel sind dies auch Erzieher und Erzieherinnen, Lehrer und Lehrerinnen, Jugend- und Gemeindereferenten und -referentinnen und Schüler und Schülerinnen. Die Zimmerbetreuung der minderjährigen Teilnehmenden wird geschlechterbezogen möglichst von zwei Personen durchgeführt.



10.3 Zeltfreizeiten (Pfadfinder 6 bis 17 Jahre, Nordcamp / Nordpoint je 13 bis 20 Jahre)

Begleitung: Pastoren und Pastorinnen, Jugend- & Gemeindereferent / -referentin, volljährige Ehrenamtliche

Gefahrenpunkte: Duschen, Toiletten, Baden, minderjährige und volljährige Teilnehmende


Es gibt bei den hauseigenen Veranstaltungen Nordcamp und Nordpoint räumlich getrennte Zeltplatz-Bereiche für Jungen und für Mädchen. Die Teilnehmenden dieser Veranstaltungen bringen eigene Zelte mit und übernachten darin geschlechtergetrennt. Mitarbeitende bei den hauseigenen Freizeiten sind ebenfalls geschlechtergetrennt in separaten Räumlichkeiten untergebracht. Die Dusch- und Sanitärräume sind nach Geschlechtern getrennt an verschiedenen Orten auf dem Schloss-Gelände


10.4 Konfi-Gruppen als externe Gastgruppe (12 bis 15 Jahre)

Begleitung: Pastoren und Pastorinnen, Jugend- & Gemeindereferent / -referentin, minderjährige / volljährige Ehrenamtliche

Gefahrenpunkte: Gästezimmer, Badezimmer, Programmgestaltung


Die allgemeinen Regelungen für diese Gastgruppe sind im Bereich Arbeitsbereich/Räume aufgeführt. Es gibt keine weiteren Besonderheiten für diese Altersgruppe / Freizeitgruppe.


10.5 minderjährige Ehrenamtliche für hauseigene Freizeiten (14 bis 17 Jahre)

Begleitung: Volljährige Freizeitleitung, volljährige Mitarbeitende

Gefahrenpunkte: Gästezimmer, Badezimmer, Programmgestaltung, Zimmerbetreuung


Die minderjährigen Ehrenamtlichen werden nicht zusammen mit volljährigen Mitarbeitenden in den Gästezimmern untergebracht und nutzen weder gleichzeitig mit den Kindern und Jugendlichen noch zusammen mit den volljährigen Mitarbeitenden die Badezimmer. Die minderjährigen Mitarbeitenden werden geschlechterbezogen von einer volljährigen Ansprechperson als Mentor bzw. Mentorin begleitet. Darüber hinaus sind die Freizeitleitung und die Hausleitung jederzeit für sie ansprechbar.


10.6 Schulklassen (Standard Klasse 4 bis 8, z.T. Klasse 1 bis 3 und Klasse 8 bis 11)

Begleitung: 2 Lehrkräfte, z.T. 1-2 Schulbegleitungen

Gefahrenpunkte: Gästezimmer, Badezimmer, Programmgestaltung


Die allgemeinen Regelungen für diese Gastgruppe sind im Bereich Arbeitsbereich/Räume aufgeführt. Es gibt keine weiteren Besonderheiten für diese Altersgruppe / Freizeitgruppe.


10.7 Freiwillige im FSJ/BFD (ab 18 Jahren)

Begleitung: Mitarbeitende Schloss Ascheberg

Gefahrenpunkte: Abhängigkeitsverhältnis, Machtgefälle


Wir möchten Freiwillige bewusst begleiten und fördern. Alle Freiwilligen sind mindestens 18 Jahre alt. Wir leben im Schloss Ascheberg in einem familiären Rahmen. Bei minderjährigen Freiwilligen im Bewerbungsprozess wird die Einwilligung der Erziehungsberechtigten für das Probearbeiten und Kennenlernen vor Ort eingeholt. Die Vorstellungsgespräche und die Quartalsgespräche während des Freiwilligenjahres im Schloss werden von zwei Mitarbeitenden vom Schloss Ascheberg durchgeführt. Zu Beginn des Freiwilligendienstes werden die Freiwilligen auf das Fürsorge- und Schutzkonzept und Abläufe bei Verdachts- oder Problemfällen in einer Schulungseinheit hingewiesen.



Für externe Seminare erwarten wir, dass die Betreuung von einem Mann und einer Frau durchgeführt wird, damit die Freiwilligen gleichgeschlechtliche Ansprechpersonen haben. Außerdem sollen alle Einrichtungen, in denen die Seminare für Freiwillige stattfinden, ein Fürsorge- und Schutzkonzept für den Freiwilligendienst haben.


10.8 externe FSJ/BFD-Seminare bei uns (ab 18 Jahren)

Begleitung: In der Regel 2 Mitarbeitende der Seminar-Gruppe

Gefahrenpunkte: Kontakt mit anderen Gastgruppen und Minderjährigen aus diesen Gruppen, Gemeinschaftsduschräume


Das Schloss Ascheberg ist kein Seminarhaus mit Einzelzimmern. Gruppen, die bei uns für einen Aufenthalt anfragen, werden bei der Anfrage darauf hingewiesen, dass eine Einzelunterbringung für Teilnehmende nicht möglich ist und es Gemeinschaftsduschen gibt. Sollten gleichzeitig andere Gruppen mit minderjährigen Personen im Haus sein, werden mit den Gruppen Duschzeiten abgesprochen und durch ein Schild an den Türen zum Duschraum ausgehängt. Darüber hinaus sind die Gruppen angehalten, Rücksicht auf jüngere Gäste zu nehmen, insbesondere bei der Einhaltung der Nachtruhe.


10.9 Mitarbeitende Schloss Ascheberg (ab 18 Jahren)

Begleitung: --

Gefahrenpunkte: Abhängigkeit von Personalstrukturen und evtl. Machtgefälle, Personal-Umkleideraum, Reinigungsarbeiten im Gästebereich


Im Schloss-Team erfolgt ein regelmäßiger Austausch. Bei Problemen, die intern nicht gelöst werden können, kann der Vorstand vom Schloss Ascheberg kontaktiert werden.


Es gibt eine Umkleidekabine in einem Büro für das Personal. Diese ist durch einen Vorhang abgetrennt. Das Büro kann zusätzlich auch abgeschlossen werden.


Das Personal (festangestellt und Freiwillige im FSJ/BFD) führen regelmäßig Reinigungsarbeiten im Sanitärbereich der öffentlichen Gemeinschaftsduschen und der Toiletten durch. Um hier die Intimsphäre der Gäste zu wahren, wird der Raum nur nach Anklopfen und Fragen und Abwarten, ob jemand in dem Raum ist, betreten. Während der Reinigungsarbeiten werden Gäste durch ein Schild darauf hingewiesen, andere Räumlichkeiten zu nutzen.


10.10 externe Personen: Handwerk, Touristen, Behörden, Freundeskreis Schloss Ascheberg

Begleitung: Handwerker, Gäste und Behörden werden durch unser Personal begleitet

Gefahrenpunkte: Arbeiten im Bereich der Gäste (Reparaturen), Hausführungen für neue Gäste, Kontrollbesuche von Behörden


Das Schloss wird nachts abgeschlossen, so dass keine externen Personen in das Haus kommen können. Handwerker und externe Gäste werden Hausgästen angekündigt, damit diese wissen, dass die Gäste da sein dürfen. Es gibt im Büro im Erdgeschoss und in der Küche im Keller ein Gästebuch, in das sich externe Personen eintragen müssen. Das Schloss-Personal trägt die Besuchszeit und den Namen bzw. die Firma der Person dort ein. Zusätzlich gibt es am Haupteingang und am Lieferanteneingang ein Hinweisschild, das externe Gäste darauf hinweist, dass sie sich dort eintragen müssen.


Besuche von Behörden, z.B. Wasserprobenentnahme in Badezimmern, dürfen nicht vor dem Frühstück vor 08:30 Uhr stattfinden, da die Sanitärbereiche zu dieser Zeit intensiver von den Gästen genutzt werden.


Fremde Personen auf dem Gelände (Touristen, die sich das Schloss ansehen wollen) werden aktiv angesprochen. Auch die Ehrenamtlichen für hauseigene Freizeiten sind dazu angehalten, aufmerksam zu sein und aktiv den Kontakt zu Besuchern zu suchen. Es steht ein Schild am Eingang des Geländes, dass es Privatgelände ist. Gegebenenfalls werden Leute freundlich des Geländes „verwiesen“.


Die Badestelle ist keine öffentliche Badestelle und darf nur von Gästen des Schlosses genutzt werden. Sie wurde aus dem Verzeichnis der öffentlichen Badestellen in Schleswig-Holstein gestrichen.



Beim Nordpoint-Jugendfestival wird beim Check-In beim Betreten des Geländes eine Adress-Abfrage bei Tagesgästen gemacht. Bei der Silvesterfreizeit gibt es auch einen Besuchsabend von Ehemaligen, die sich ebenfalls in eine Gäste-Liste eintragen müssen.


11. Gefahrenanalyse Arbeitsbereiche / Räume

Darüber hinaus haben wir überlegt, in welchen Arbeitsbereichen besondere Gefahren vorhanden sein könnten.

11.1 Fahrten Bahnhof (Transferfahrt Minderjährige wegen Einschränkungen)

11.2 Spülküche bzw. Geschirrabräumen im Speisesaal

11.3 Sanitärräume, Nutzung durch uns (Reinigung, Reparaturen)

11.4 Sanitärräume Gastgruppen

11.5 Schlafräume

11.6 Baden und Wassersport

11.7 EP-Programm und Sport

11.8 Wohnung Freiwillige (WG)

11.9 Arbeit allein mit Freiwilligen in einem Raum (Küche, Werkstatt, Büro), Autofahrten

11.10 Umziehen Personal

11.11 Öffentliche Räume / Gespräche

11.12 Digitaler Bereich

11.13 Spezielle Gefahrenbereiche rund um das Schloss

11.14 Freunde des Hauses bzw. Fremde als Besuch und mehrere Gastgruppen im Haus



11.1 Fahrten Bahnhof (Transferfahrt Minderjährige wegen Einschränkungen)

Einige Gastgruppen reisen mit der Bahn am Ascheberger Bahnhof an und laufen von dort etwa drei Kilometer bis zum Schloss Ascheberg. Vom Schloss wird ein Gepäckservice gestellt, damit die Gäste ihre Koffer und Taschen nicht tragen müssen. Hierbei und bei der Anreise zu hauseigenen Freizeiten kommt es immer wieder vor, dass einzelne Personen durch eine Einschränkung oder eine aktuelle Verletzung nicht laufen können. Hier treten zwei Gefahrenpunkte auf: Zunächst gibt es eine allgemeine Unfallgefahr im Straßenverkehr und jemand vom Schloss-Team ist mit einer minderjährigen Person fünf Minuten allein im Auto.

Für diese Fahrten wird vorab eine schriftliche Einverständniserklärung von den Erziehungsberechtigten eingeholt. Diese kann in der Anlage 3 eingesehen werden.


Darüber hinaus werden die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung eingehalten, um eine maximale Sicherheit zu garantieren. Im Schloss-Bulli sind für jeden Fahrgast Warnwesten vorhanden und es gibt zwei Sitzerhöhungen für Kinder unter zwölf Jahren.

Es gibt keine Mitfahrgelegenheiten für Minderjährige zum Einkaufen oder Ähnlichem.


11.2 Spülküche bzw. Geschirrabräumen im Speisesaal

Die Kinder und Jugendlichen helfen beim Spüldienst mit. Je nach Gruppengröße sind dies vier bis sechs Personen. Die Spülküche ist ein enger Raum und man kann beim Arbeiten unter Umständen in Körperkontakt mit Gästen kommen. Um hier Missverständnisse zu vermeiden, sind alle Mitarbeitenden vom Schloss Ascheberg angehalten, aktiv Abstand zu halten und sich bemerkbar zu machen bzw. anzusprechen, dass Platz gemacht wird. Um einen angemessenen Abstand zu wahren, werden die Geschirrwagen rechtzeitig weit genug in den Speiseraum geschoben und das Personal hält sich auf der anderen Seite des Wagens auf als die Gäste. Bei großen Gruppen gibt es eine Einbahnstraße zum Abdecken bzw. es wird tischweise nacheinander abgedeckt, damit es weniger Gedränge gibt.


11.3 Sanitärräume, Nutzung durch uns (Reinigung, Reparaturen)

Die Sanitärräume werden täglich gereinigt und zeitweise müssen Reparaturen durchgeführt werden. Grundsätzlich sollen diese Arbeiten gemacht werden, wenn die Gastgruppen im Programm sind und nicht vor 08:30 Uhr oder nach 20:00 Uhr.

Mitarbeitende vom Schloss machen auf sich aufmerksam, klopfen an und fragen laut, ob jemand in dem Raum ist. Erst nach einer kurzen Wartezeit wird der Raum betreten. Wir betreten die Räume zu zweit (Schloss-Personal plus Freiwilligen oder Mitarbeitenden der Gastgruppe). Während der Arbeiten bleibt die Tür offenstehen und es wird ein Schild ausgehängt, dass wir gerade für die Gäste arbeiten.


11.4 Sanitärräume Gastgruppen

Das Schloss Ascheberg hat geschlechtergetrennte Gemeinschaftsduschen. Für Mädchen sind diese im zweiten Obergeschoss, für Jungen im Untergeschoss. In der Jungendusche gibt es nach der Eingangstür einen Duschvorhang als Sichtschutz, bei den Mädchen ist ein baulicher Sichtschutz für die Duschen vorhanden. Außerdem gibt es entsprechende Toiletten für Jungen (in der ersten Etage) bzw. für Mädchen (im Erdgeschoss). Die Sanitärräume werden von verschiedenen Gruppen gleichzeitig genutzt. Bei Bedarf werden Duschzeiten für die Gruppen eingerichtet und ausgehängt.



Die hauseigenen Freizeiten haben Duschregelungen, dass Volljährige nicht zusammen mit Minderjähren duschen. Diese gelten sowohl für Mitarbeitende und Teilnehmende sowie Mitarbeitende und Mitarbeitende.


11.5 Schlafräume

Die Schlafräume im Schloss Ascheberg sind Gemeinschaftsräume, in denen Hochebenen eingezogen sind, auf denen die Kinder und Jugendlichen auf Matratzen schlafen können. Mitarbeitende und Teilnehmende werden jeweils als Volljährige und Minderjährige in unterschiedlichen Räumen untergebracht. Die Räume sind gleichzeitig Rückzugsorte und Treffpunkte für die Gäste. Bei hauseigenen Freizeiten erfolgt eine Zimmerbetreuung durch gleichgeschlechtliche Personen.


Grundsätzlich werden die Gäste geschlechtergetrennt in den Zimmern untergebracht und in Absprache mit der Gruppenleitung werden Besuchsregelungen abgesprochen. Bei der Begrüßung der Gastgruppen werden die Kinder und Jugendlichen auf diese Regelungen hingewiesen. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den jeweiligen Gruppenleitungen.


Sollten gleichzeitig verschiedene Gruppen im Haus sein, achten wir vom Schloss Ascheberg auf eine gute Zusammenstellung der Gruppen auf den Etagen, so dass es für die Gäste passend und angenehm ist.


Für akut anstehende Reparaturen oder Reinigungsarbeiten in den Gästezimmern informieren wir die Gruppenleitung, sprechen mit den Gästen des Zimmers ab, dass wir in dem Raum etwas reparieren müssen und stellen uns dort noch einmal selbst vor, wer man ist und warum man kommt. Die akut anstehenden Besuche auf den Zimmern machen wir zu zweit (Mitarbeitende/Freiwillige vom Schloss oder Teamer der Gastgruppe).


11.6 Baden und Wassersport

Das Schloss Ascheberg hat einen eigenen Strand, Steg und eine eigene Badestelle, die zum Schwimmen und zum Wassersport genutzt werden. Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass eine rettungsschwimmfähige Badeaufsicht für die Badezeiten vorhanden sein muss. Diese kann auf Anfrage auch vom Schloss Ascheberg gestellt werden. Der Rettungsschwimm-Schein wird durch regelmäßige Schulungen immer wieder aufgefrischt. Zusätzlich zur vom Schloss gestellten Rettungsperson muss immer mindestens eine Aufsichtsperson der Gastgruppe beim Baden oder bei den Wassersportaktivitäten dabei sein. Im Uferbereich sind Rettungsregeln ausgehängt und am Steg ist ein Rettungsring aufgehängt.


Durch eine schwimmende Markierung ist ein Nichtschwimmerbereich markiert. Bei hauseigenen Freizeiten werden die Schwimmabzeichen der Kinder und Jugendlichen im Freizeitpass abgefragt und entsprechend dürfen die Nichtschwimmer- bzw. Schwimmerbereiche genutzt werden. Im Wasser dürfen pro Aufsichtsperson maximal sieben Personen sein.



Vor den Badezeiten werden die Gäste über Regelungen beim Baden informiert (Springen vom Steg oder der Badeinsel, Reinwerfen von anderen, …). Zusätzlich sind die Baderegeln in Strandnähe ausgehängt Bei Missachtung der Regeln greift die Aufsichtsperson aktiv ein. Bei weiterer Missachtung werden einzelne Personen von der Badezeit ausgeschlossen.


11.7 EP-Programm und Sport

Das erlebnispädagogische Programm und die Sportangebote, die vom Schloss Ascheberg durchgeführt werden und immer von mindestens einer Aufsichtsperson der Gastgruppe begleitet werden, stellt ebenfalls einen sensiblen Bereich dar, da das Schloss-Team in viele Aktivitäten eingebunden ist. So ist es bei manchen Aktivitäten nötig, Kindern und Jugendlichen Hilfestellung zu geben. Grundsätzlich sollen das die Kinder und Jugendlichen auch gleichgeschlechtlich untereinander tun und dabei absprechen, wo die Berührung in Ordnung ist (Rücken, Füße, …)


Darüber hinaus gibt es verschiedene Spiele, die auch mit Körperkontakt der Minderjährigen untereinander zu tun haben. Im Vorfeld des Programms wird mit den Gruppenleitungen abgesprochen, welche Aktivitäten durchgeführt werden, um auf die individuellen Bedürfnisse und auch Empfindungen der Gruppen altersbezogen eingehen zu können.


Mit der Gruppenleitung wird vor Ort noch einmal das Programm erklärt und abgesprochen, dass mindestens eine volljährige Person von der Gruppe für die Aufsichtspflicht beim Programm dabei sein muss. Vom Schloss-Team nehmen wir einen Freiwilligen (FSJ/BFD) zu den Programmpunkten dazu. Die Kletterwand wird nach Einweisung und Begleitung von den Freiwilligen eigenständig betreut.

Kinder und Jugendliche werden vor den Programmpunkten über Risiken informiert und bekommen Ratschläge für die richtige Kleidungswahl (zum Beispiel beim Klettern).


11.8 Wohnung Freiwillige (WG)

Die Zimmer der Freiwilligen sind grundsätzlich Privatbereiche, die nicht ohne vorherige Rücksprache betreten werden. Im Wohnzimmer der WG wird Material in Schränken gelagert, so dass Mitarbeitende vom Schloss Ascheberg sporadisch dort Material holen müssen. Hier ist festgelegt, dass vor 08:30 Uhr und nach 20:00 Uhr vom Schloss-Team kein Material geholt wird.



Die Freiwilligen können Besuch empfangen. Gästen ist der Zutritt zur WG grundsätzlich nicht gestattet. Die Gruppenleitungen werden informiert, dass die Freiwilligen in Notfällen in der Wohnung erreichbar sind und die Gruppenleitungen dort klingeln können. Besuche der Freiwilligen (ohne abgesprochene Übernachtung) sind bis 22:30 Uhr erlaubt (Nachtruhe im Schloss). Übernachtungs-Besuche müssen innerhalb des Freiwilligen-Teams und mit dem Schloss-Team abgesprochen werden.


11.9 Arbeit alleine mit Freiwilligen (Küche, Werkstatt, Büro), Autofahrten

Im Arbeitsalltag gibt es viele Situationen, in denen die volljährigen Freiwilligen alleine mit einer Person vom Schloss-Team arbeiten, z.B. in der Küche, in der Werkstatt, im Büro oder bei Autofahrten. Damit hier keine Missverständnisse auftreten, arbeiten wir in einem „offenen“ Raum, so dass jederzeit jemand dazukommen kann. Als Team haben wir uns gegenseitig im Blick und schauen auch immer wieder mal in anderen Arbeitsbereichen vorbei, um an der Arbeit der anderen Mitarbeitenden Anteil zu nehmen. Durch diese spontanen Besuche haben wir uns und die Freiwilligen gegenseitig im Blick. Die Freiwilligen wechseln bei den Aufgaben und Arbeitsbereichen regelmäßig, innerhalb des Schloss-Teams wird das regelmäßig besprochen.



Als Schloss-Team sind wir uns der sensiblen Thematik bewusst und ermutigen die Freiwilligen auch immer wieder, dass sie sich bei Problemen bei uns melden sollen, damit wir gemeinsam nach Lösungen suchen können. Es gibt zu Beginn des Freiwilligendienstes eine Schulungseinheit (Anlage 4), in der es um Problemlösungen, Ansprechpersonen, Umgang mit sozialen Medien, … geht, um Beschwerde-Wege und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Diese Schulung ist auch im Info-Heft für Freiwillige hinterlegt, das sie zu Beginn bekommen.


11.10 Umziehen Personal

Alle Personen müssen sich ggf. für bestimmte Arbeiten umziehen, z.B. bei Arbeiten in der Küche oder nach der Arbeit auf Baustellen. Neben einer Umkleidekabine gibt es für die Freiwilligen die Möglichkeit, sich im eigenen Zimmer umzuziehen. Die allgemeine Umkleidekabine ist in einem abschließbaren Raum.


11.11 Öffentliche Räume / Gespräche

Im Rahmen der Arbeit im Schloss Ascheberg gibt es immer wieder seelsorgerliche Themen, für die ein persönliches und vertrauliches Gespräch nötig ist. Diese Gespräche können zwischen Schloss-Angestellten, mit Freiwilligen, durch Ehrenamtliche, mit Kindern und Jugendlichen stattfinden. Für diese Gespräche wird im Einzelfall abgewogen, wann es nötig ist, dass eine Frau mit einem Mädchen spricht und ein Mann mit einem Jungen spricht. Grundsätzlich finden diese Gespräche aber in einem offenen Raum statt, der für andere einsehbar ist. Das kann eine Ecke in einem Durchgangsbereich sein oder auch draußen am Rand der Wiese, wo andere Einblick haben.



Die Bewerbungs- und Quartalsgespräche mit Freiwilligen werden zu zweit oder mit offener Tür geführt.


11.12 Digitaler Bereich

Ein weiterer Raum für Gespräche und Kontakte ist der digitale Raum. Dieser Raum ist nicht einsehbar und kann von außen nicht kontrolliert werden. Da Kontakte hier u.U. auch übergriffig sein können, ist es ein sehr sensibler Bereich, der ebenfalls einen weisen Umgang erfordert. Nachrichten im Rahmen der Arbeit im Schloss sind auch für einzelne Personen wichtig, sollten aber auf einer sachlichen Ebene sein, um dienstliche Dinge abzusprechen (Treffpunkt für nächste Arbeit, Absprache wer welche Aufgabe übernimmt). Grundsätzlich ist empfohlen, die schlossinternen Gruppen dazu zu nutzen. Die Freiwilligen erhalten zu Beginn des Dienstes eine Schulung zu diesem Thema.



Bei hauseigenen Freizeiten gibt es die Regelung, dass die Ehrenamtlichen keine Kontakte von Minderjährigen auf den sozialen Medien annehmen, sondern nur über offizielle Accounts vom Schloss Ascheberg mit Teilnehmenden in Kontakt treten. Diese offiziellen Accounts werden von mehreren Personen betrieben und betreut, so dass damit automatisch eine gegenseitige Kontrolle möglich ist. Alle Personen, die im Schloss mitarbeiten, werden informiert, dass dieser Bereich besonders sensibel ist.

Kinder und Jugendliche bekommen im Schloss Ascheberg keinen Internetzugang.


11.13 Spezielle Gefahrenbereiche rund um das Schloss

Das Schloss Ascheberg bietet viele tolle Möglichkeiten, die zum Teil aber auch mit Gefahren verbunden sind. Die Gastgruppen werden bei der Anreise auf diese Gefahren hingewiesen bzw. die Gruppenleitungen erhalten diese Informationen vorab als Download-Link.

  • See, Steg, Wassersport und Badeaufsicht: Baden ist nur unter Aufsicht gestattet. Diese muss von der Gruppenleitung gestellt werden oder wird beim Schloss Ascheberg angefragt. Je nach Alter und Reife der Gruppe werden die Regeln unterschiedlich eng gefasst. So dürfen Grundschulkinder ohne Begleitpersonen nicht auf den Steg gehen, während Jugendliche sich dort allein aufhalten dürfen. Kanufahren kann bis maximal Windstärke 3 und ab einer Wassertemperatur von 12 Grad Celsius stattfinden, es gibt eine grundsätzliche Schwimmwesten-Pflicht. Schwimmwesten werden vom Schloss Ascheberg gestellt
  • Wald, Sturm, Feuer: Die Gruppen werden informiert, dass Geländespiele im Wald bei zu starkem Wind nicht stattfinden dürfen und Lagerfeuer bei anhaltender Hitze oder starkem Wind nicht stattfinden dürfen.
  • Schlossgraben: Beim Zugang auf das Gelände gibt es eine Brücke, die über einen Wassergraben führt. Auch hier besteht eine erhöhte Gefahr, auf die die Gruppen hingewiesen werden.
  • Fußweg vom Bahnhof / nach Ascheberg: Der Weg von und nach Ascheberg führt entlang einer Bundesstraße auf einem Fußgängerweg am Straßenrand. Um zum Schloss Ascheberg zu kommen, ist es zwingend nötig, die Straße zu überqueren. Allerdings gibt es keinen markierten Überweg, keine Ampel oder sonstigen verkehrsberuhigenden Maßnahmen, so dass hier ein erhöhtes Risiko besteht. Für eventuelle Nachtwanderungen, bei denen es nötig ist, die Straße zu überqueren, gibt es mehrere Warn- und Blinklichter, um frühzeitig auf die Gruppe im Straßenverkehr aufmerksam zu machen. Mehrfache Anfragen an Lokal-, Regional- und Bundespolitik brachten das Ergebnis, dass in diesem Bereich kein erhöhtes Unfallrisiko bestehe und daher keine Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchgeführt werden müssten.
  • Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Gruppenleitungen, wann und ob ihre Teilnehmenden das Schloss-Gelände verlassen können. Die Geländegrenzen werden den Kindern und Jugendlichen bei der Anreise ebenso erklärt wie die Regelung des Abmeldens bei der eigenen Gruppenleitung.
  • Brandschutz: Aufgrund des Alters des Schlosses gibt es verschiedene behördliche Brandschutzauflagen, zu denen auch zählt, dass im Haus keine offenen Flammen (Kerzen, Teelichter, …) verwendet werden dürfen. Die Gruppen werden bei der Gruppenbegrüßung und durch einen Aushang darauf hingewiesen. Außerdem wird mit jeder Gastgruppe eine Brandschutzübung durchgeführt.


11.14 Freunde des Hauses / Fremde als Besuch und mehrere Gastgruppen im Haus

Das Schloss Ascheberg lebt von einem großen Freundes- und Unterstützerkreis, von denen manchmal auch Leute spontan zu Besuch kommen. Wir sind als Schloss Ascheberg eine große Familie und möchten auch familiär sein, den Blick für andere haben und Gäste herzlich willkommen heißen. Die Freunde des Hauses sind für die Gastgruppen aber oft Fremde und man weiß nicht, warum diese da sind. Gleichzeitig haben wir oft zwei verschiedene Gruppen im Haus, die sich nicht kennen. Die Gruppenleitungen bzw. die Gruppen werden informiert, dass sich aktuell externe Personen im Haus aufhalten, die uns aber bekannt sind. Alle Gäste (Vertreter von Firmen, Handwerker, Freunde, Touristen, …) müssen sich in ein Gästebuch eintragen. Auf der Zufahrt zum Schloss steht zudem ein Schild „Privatgelände“.



Wir sprechen Menschen auf dem Schloss-Gelände aktiv an, wenn sie hier sind, um bewusst zu machen, dass wir sie wahrgenommen haben. Ggf. werden auch Autokennzeichen notiert.



Hier können Sie das Fürsorge- und Schutzkonzept und die zugehörigen Anhänge herunterladen.

Fürsorge- und Schutzkonzept herunterladen

Anhang 1: Verhaltenscodex Schloss Ascheberg

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Anhang 2: Schulung Kindeswohlgefährdung

Schulung Kindeswohl herunterladen

Anhang 3: Einverständnis Autofahrten

Einverständnis Auto herunterladen

Anhang 4: Schulung Freiwillige

Beschwerde-Wege

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