11.1 Fahrten Bahnhof (Transferfahrt Minderjährige wegen Einschränkungen)
Einige Gastgruppen reisen mit der Bahn am Ascheberger Bahnhof an und laufen von dort etwa drei Kilometer bis zum Schloss Ascheberg. Vom Schloss wird ein Gepäckservice gestellt, damit die Gäste ihre Koffer und Taschen nicht tragen müssen. Hierbei und bei der Anreise zu hauseigenen Freizeiten kommt es immer wieder vor, dass einzelne Personen durch eine Einschränkung oder eine aktuelle Verletzung nicht laufen können. Hier treten zwei Gefahrenpunkte auf: Zunächst gibt es eine allgemeine Unfallgefahr im Straßenverkehr und jemand vom Schloss-Team ist mit einer minderjährigen Person fünf Minuten allein im Auto.
Für diese Fahrten wird vorab eine schriftliche Einverständniserklärung von den Erziehungsberechtigten eingeholt. Diese kann in der
Anlage 3 eingesehen werden.
Darüber hinaus werden die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung eingehalten, um eine maximale Sicherheit zu garantieren. Im Schloss-Bulli sind für jeden Fahrgast Warnwesten vorhanden und es gibt zwei Sitzerhöhungen für Kinder unter zwölf Jahren.
Es gibt keine Mitfahrgelegenheiten für Minderjährige zum Einkaufen oder Ähnlichem.
11.2 Spülküche bzw. Geschirrabräumen im Speisesaal
Die Kinder und Jugendlichen helfen beim Spüldienst mit. Je nach Gruppengröße sind dies vier bis sechs Personen. Die Spülküche ist ein enger Raum und man kann beim Arbeiten unter Umständen in Körperkontakt mit Gästen kommen. Um hier Missverständnisse zu vermeiden, sind alle Mitarbeitenden vom Schloss Ascheberg angehalten, aktiv Abstand zu halten und sich bemerkbar zu machen bzw. anzusprechen, dass Platz gemacht wird. Um einen angemessenen Abstand zu wahren, werden die Geschirrwagen rechtzeitig weit genug in den Speiseraum geschoben und das Personal hält sich auf der anderen Seite des Wagens auf als die Gäste. Bei großen Gruppen gibt es eine Einbahnstraße zum Abdecken bzw. es wird tischweise nacheinander abgedeckt, damit es weniger Gedränge gibt.
11.3 Sanitärräume, Nutzung durch uns (Reinigung, Reparaturen)
Die Sanitärräume werden täglich gereinigt und zeitweise müssen Reparaturen durchgeführt werden. Grundsätzlich sollen diese Arbeiten gemacht werden, wenn die Gastgruppen im Programm sind und nicht vor 08:30 Uhr oder nach 20:00 Uhr.
Mitarbeitende vom Schloss machen auf sich aufmerksam, klopfen an und fragen laut, ob jemand in dem Raum ist. Erst nach einer kurzen Wartezeit wird der Raum betreten. Wir betreten die Räume zu zweit (Schloss-Personal plus Freiwilligen oder Mitarbeitenden der Gastgruppe). Während der Arbeiten bleibt die Tür offenstehen und es wird ein Schild ausgehängt, dass wir gerade für die Gäste arbeiten.
11.4 Sanitärräume Gastgruppen
Das Schloss Ascheberg hat geschlechtergetrennte Gemeinschaftsduschen. Für Mädchen sind diese im zweiten Obergeschoss, für Jungen im Untergeschoss. In der Jungendusche gibt es nach der Eingangstür einen Duschvorhang als Sichtschutz, bei den Mädchen ist ein baulicher Sichtschutz für die Duschen vorhanden. Außerdem gibt es entsprechende Toiletten für Jungen (in der ersten Etage) bzw. für Mädchen (im Erdgeschoss). Die Sanitärräume werden von verschiedenen Gruppen gleichzeitig genutzt. Bei Bedarf werden Duschzeiten für die Gruppen eingerichtet und ausgehängt.
Die hauseigenen Freizeiten haben Duschregelungen, dass Volljährige nicht zusammen mit Minderjähren duschen. Diese gelten sowohl für Mitarbeitende und Teilnehmende sowie Mitarbeitende und Mitarbeitende.
11.5 Schlafräume
Die Schlafräume im Schloss Ascheberg sind Gemeinschaftsräume, in denen Hochebenen eingezogen sind, auf denen die Kinder und Jugendlichen auf Matratzen schlafen können. Mitarbeitende und Teilnehmende werden jeweils als Volljährige und Minderjährige in unterschiedlichen Räumen untergebracht. Die Räume sind gleichzeitig Rückzugsorte und Treffpunkte für die Gäste. Bei hauseigenen Freizeiten erfolgt eine Zimmerbetreuung durch gleichgeschlechtliche Personen.
Grundsätzlich werden die Gäste geschlechtergetrennt in den Zimmern untergebracht und in Absprache mit der Gruppenleitung werden Besuchsregelungen abgesprochen. Bei der Begrüßung der Gastgruppen werden die Kinder und Jugendlichen auf diese Regelungen hingewiesen. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den jeweiligen Gruppenleitungen.
Sollten gleichzeitig verschiedene Gruppen im Haus sein, achten wir vom Schloss Ascheberg auf eine gute Zusammenstellung der Gruppen auf den Etagen, so dass es für die Gäste passend und angenehm ist.
Für akut anstehende Reparaturen oder Reinigungsarbeiten in den Gästezimmern informieren wir die Gruppenleitung, sprechen mit den Gästen des Zimmers ab, dass wir in dem Raum etwas reparieren müssen und stellen uns dort noch einmal selbst vor, wer man ist und warum man kommt. Die akut anstehenden Besuche auf den Zimmern machen wir zu zweit (Mitarbeitende/Freiwillige vom Schloss oder Teamer der Gastgruppe).
11.6 Baden und Wassersport
Das Schloss Ascheberg hat einen eigenen Strand, Steg und eine eigene Badestelle, die zum Schwimmen und zum Wassersport genutzt werden. Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass eine rettungsschwimmfähige Badeaufsicht für die Badezeiten vorhanden sein muss. Diese kann auf Anfrage auch vom Schloss Ascheberg gestellt werden. Der Rettungsschwimm-Schein wird durch regelmäßige Schulungen immer wieder aufgefrischt. Zusätzlich zur vom Schloss gestellten Rettungsperson muss immer mindestens eine Aufsichtsperson der Gastgruppe beim Baden oder bei den Wassersportaktivitäten dabei sein. Im Uferbereich sind Rettungsregeln ausgehängt und am Steg ist ein Rettungsring aufgehängt.
Durch eine schwimmende Markierung ist ein Nichtschwimmerbereich markiert. Bei hauseigenen Freizeiten werden die Schwimmabzeichen der Kinder und Jugendlichen im Freizeitpass abgefragt und entsprechend dürfen die Nichtschwimmer- bzw. Schwimmerbereiche genutzt werden. Im Wasser dürfen pro Aufsichtsperson maximal sieben Personen sein.
Vor den Badezeiten werden die Gäste über Regelungen beim Baden informiert (Springen vom Steg oder der Badeinsel, Reinwerfen von anderen, …). Zusätzlich sind die Baderegeln in Strandnähe ausgehängt Bei Missachtung der Regeln greift die Aufsichtsperson aktiv ein. Bei weiterer Missachtung werden einzelne Personen von der Badezeit ausgeschlossen.
11.7 EP-Programm und Sport
Das erlebnispädagogische Programm und die Sportangebote, die vom Schloss Ascheberg durchgeführt werden und immer von mindestens einer Aufsichtsperson der Gastgruppe begleitet werden, stellt ebenfalls einen sensiblen Bereich dar, da das Schloss-Team in viele Aktivitäten eingebunden ist. So ist es bei manchen Aktivitäten nötig, Kindern und Jugendlichen Hilfestellung zu geben. Grundsätzlich sollen das die Kinder und Jugendlichen auch gleichgeschlechtlich untereinander tun und dabei absprechen, wo die Berührung in Ordnung ist (Rücken, Füße, …)
Darüber hinaus gibt es verschiedene Spiele, die auch mit Körperkontakt der Minderjährigen untereinander zu tun haben. Im Vorfeld des Programms wird mit den Gruppenleitungen abgesprochen, welche Aktivitäten durchgeführt werden, um auf die individuellen Bedürfnisse und auch Empfindungen der Gruppen altersbezogen eingehen zu können.
Mit der Gruppenleitung wird vor Ort noch einmal das Programm erklärt und abgesprochen, dass mindestens eine volljährige Person von der Gruppe für die Aufsichtspflicht beim Programm dabei sein muss. Vom Schloss-Team nehmen wir einen Freiwilligen (FSJ/BFD) zu den Programmpunkten dazu. Die Kletterwand wird nach Einweisung und Begleitung von den Freiwilligen eigenständig betreut.
Kinder und Jugendliche werden vor den Programmpunkten über Risiken informiert und bekommen Ratschläge für die richtige Kleidungswahl (zum Beispiel beim Klettern).
11.8 Wohnung Freiwillige (WG)
Die Zimmer der Freiwilligen sind grundsätzlich Privatbereiche, die nicht ohne vorherige Rücksprache betreten werden. Im Wohnzimmer der WG wird Material in Schränken gelagert, so dass Mitarbeitende vom Schloss Ascheberg sporadisch dort Material holen müssen. Hier ist festgelegt, dass vor 08:30 Uhr und nach 20:00 Uhr vom Schloss-Team kein Material geholt wird.
Die Freiwilligen können Besuch empfangen. Gästen ist der Zutritt zur WG grundsätzlich nicht gestattet. Die Gruppenleitungen werden informiert, dass die Freiwilligen in Notfällen in der Wohnung erreichbar sind und die Gruppenleitungen dort klingeln können. Besuche der Freiwilligen (ohne abgesprochene Übernachtung) sind bis 22:30 Uhr erlaubt (Nachtruhe im Schloss). Übernachtungs-Besuche müssen innerhalb des Freiwilligen-Teams und mit dem Schloss-Team abgesprochen werden.
11.9 Arbeit alleine mit Freiwilligen (Küche, Werkstatt, Büro), Autofahrten
Im Arbeitsalltag gibt es viele Situationen, in denen die volljährigen Freiwilligen alleine mit einer Person vom Schloss-Team arbeiten, z.B. in der Küche, in der Werkstatt, im Büro oder bei Autofahrten. Damit hier keine Missverständnisse auftreten, arbeiten wir in einem „offenen“ Raum, so dass jederzeit jemand dazukommen kann. Als Team haben wir uns gegenseitig im Blick und schauen auch immer wieder mal in anderen Arbeitsbereichen vorbei, um an der Arbeit der anderen Mitarbeitenden Anteil zu nehmen. Durch diese spontanen Besuche haben wir uns und die Freiwilligen gegenseitig im Blick. Die Freiwilligen wechseln bei den Aufgaben und Arbeitsbereichen regelmäßig, innerhalb des Schloss-Teams wird das regelmäßig besprochen.
Als Schloss-Team sind wir uns der sensiblen Thematik bewusst und ermutigen die Freiwilligen auch immer wieder, dass sie sich bei Problemen bei uns melden sollen, damit wir gemeinsam nach Lösungen suchen können. Es gibt zu Beginn des Freiwilligendienstes eine Schulungseinheit (Anlage 4), in der es um Problemlösungen, Ansprechpersonen, Umgang mit sozialen Medien, … geht, um Beschwerde-Wege und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Diese Schulung ist auch im Info-Heft für Freiwillige hinterlegt, das sie zu Beginn bekommen.
11.10 Umziehen Personal
Alle Personen müssen sich ggf. für bestimmte Arbeiten umziehen, z.B. bei Arbeiten in der Küche oder nach der Arbeit auf Baustellen. Neben einer Umkleidekabine gibt es für die Freiwilligen die Möglichkeit, sich im eigenen Zimmer umzuziehen. Die allgemeine Umkleidekabine ist in einem abschließbaren Raum.
11.11 Öffentliche Räume / Gespräche
Im Rahmen der Arbeit im Schloss Ascheberg gibt es immer wieder seelsorgerliche Themen, für die ein persönliches und vertrauliches Gespräch nötig ist. Diese Gespräche können zwischen Schloss-Angestellten, mit Freiwilligen, durch Ehrenamtliche, mit Kindern und Jugendlichen stattfinden. Für diese Gespräche wird im Einzelfall abgewogen, wann es nötig ist, dass eine Frau mit einem Mädchen spricht und ein Mann mit einem Jungen spricht. Grundsätzlich finden diese Gespräche aber in einem offenen Raum statt, der für andere einsehbar ist. Das kann eine Ecke in einem Durchgangsbereich sein oder auch draußen am Rand der Wiese, wo andere Einblick haben.
Die Bewerbungs- und Quartalsgespräche mit Freiwilligen werden zu zweit oder mit offener Tür geführt.
11.12 Digitaler Bereich
Ein weiterer Raum für Gespräche und Kontakte ist der digitale Raum. Dieser Raum ist nicht einsehbar und kann von außen nicht kontrolliert werden. Da Kontakte hier u.U. auch übergriffig sein können, ist es ein sehr sensibler Bereich, der ebenfalls einen weisen Umgang erfordert. Nachrichten im Rahmen der Arbeit im Schloss sind auch für einzelne Personen wichtig, sollten aber auf einer sachlichen Ebene sein, um dienstliche Dinge abzusprechen (Treffpunkt für nächste Arbeit, Absprache wer welche Aufgabe übernimmt). Grundsätzlich ist empfohlen, die schlossinternen Gruppen dazu zu nutzen. Die Freiwilligen erhalten zu Beginn des Dienstes eine Schulung zu diesem Thema.
Bei hauseigenen Freizeiten gibt es die Regelung, dass die Ehrenamtlichen keine Kontakte von Minderjährigen auf den sozialen Medien annehmen, sondern nur über offizielle Accounts vom Schloss Ascheberg mit Teilnehmenden in Kontakt treten. Diese offiziellen Accounts werden von mehreren Personen betrieben und betreut, so dass damit automatisch eine gegenseitige Kontrolle möglich ist. Alle Personen, die im Schloss mitarbeiten, werden informiert, dass dieser Bereich besonders sensibel ist.
Kinder und Jugendliche bekommen im Schloss Ascheberg keinen Internetzugang.
11.13 Spezielle Gefahrenbereiche rund um das Schloss
Das Schloss Ascheberg bietet viele tolle Möglichkeiten, die zum Teil aber auch mit Gefahren verbunden sind. Die Gastgruppen werden bei der Anreise auf diese Gefahren hingewiesen bzw. die Gruppenleitungen erhalten diese Informationen vorab als Download-Link.
- See, Steg, Wassersport und Badeaufsicht: Baden ist nur unter Aufsicht gestattet. Diese muss von der Gruppenleitung gestellt werden oder wird beim Schloss Ascheberg angefragt. Je nach Alter und Reife der Gruppe werden die Regeln unterschiedlich eng gefasst. So dürfen Grundschulkinder ohne Begleitpersonen nicht auf den Steg gehen, während Jugendliche sich dort allein aufhalten dürfen. Kanufahren kann bis maximal Windstärke 3 und ab einer Wassertemperatur von 12 Grad Celsius stattfinden, es gibt eine grundsätzliche Schwimmwesten-Pflicht. Schwimmwesten werden vom Schloss Ascheberg gestellt
- Wald, Sturm, Feuer: Die Gruppen werden informiert, dass Geländespiele im Wald bei zu starkem Wind nicht stattfinden dürfen und Lagerfeuer bei anhaltender Hitze oder starkem Wind nicht stattfinden dürfen.
- Schlossgraben: Beim Zugang auf das Gelände gibt es eine Brücke, die über einen Wassergraben führt. Auch hier besteht eine erhöhte Gefahr, auf die die Gruppen hingewiesen werden.
- Fußweg vom Bahnhof / nach Ascheberg: Der Weg von und nach Ascheberg führt entlang einer Bundesstraße auf einem Fußgängerweg am Straßenrand. Um zum Schloss Ascheberg zu kommen, ist es zwingend nötig, die Straße zu überqueren. Allerdings gibt es keinen markierten Überweg, keine Ampel oder sonstigen verkehrsberuhigenden Maßnahmen, so dass hier ein erhöhtes Risiko besteht. Für eventuelle Nachtwanderungen, bei denen es nötig ist, die Straße zu überqueren, gibt es mehrere Warn- und Blinklichter, um frühzeitig auf die Gruppe im Straßenverkehr aufmerksam zu machen. Mehrfache Anfragen an Lokal-, Regional- und Bundespolitik brachten das Ergebnis, dass in diesem Bereich kein erhöhtes Unfallrisiko bestehe und daher keine Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchgeführt werden müssten.
- Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Gruppenleitungen, wann und ob ihre Teilnehmenden das Schloss-Gelände verlassen können. Die Geländegrenzen werden den Kindern und Jugendlichen bei der Anreise ebenso erklärt wie die Regelung des Abmeldens bei der eigenen Gruppenleitung.
- Brandschutz: Aufgrund des Alters des Schlosses gibt es verschiedene behördliche Brandschutzauflagen, zu denen auch zählt, dass im Haus keine offenen Flammen (Kerzen, Teelichter, …) verwendet werden dürfen. Die Gruppen werden bei der Gruppenbegrüßung und durch einen Aushang darauf hingewiesen. Außerdem wird mit jeder Gastgruppe eine Brandschutzübung durchgeführt.
11.14 Freunde des Hauses / Fremde als Besuch und mehrere Gastgruppen im Haus
Das Schloss Ascheberg lebt von einem großen Freundes- und Unterstützerkreis, von denen manchmal auch Leute spontan zu Besuch kommen. Wir sind als Schloss Ascheberg eine große Familie und möchten auch familiär sein, den Blick für andere haben und Gäste herzlich willkommen heißen. Die Freunde des Hauses sind für die Gastgruppen aber oft Fremde und man weiß nicht, warum diese da sind. Gleichzeitig haben wir oft zwei verschiedene Gruppen im Haus, die sich nicht kennen. Die Gruppenleitungen bzw. die Gruppen werden informiert, dass sich aktuell externe Personen im Haus aufhalten, die uns aber bekannt sind. Alle Gäste (Vertreter von Firmen, Handwerker, Freunde, Touristen, …) müssen sich in ein Gästebuch eintragen. Auf der Zufahrt zum Schloss steht zudem ein Schild „Privatgelände“.
Wir sprechen Menschen auf dem Schloss-Gelände aktiv an, wenn sie hier sind, um bewusst zu machen, dass wir sie wahrgenommen haben. Ggf. werden auch Autokennzeichen notiert.