MITARBEIT HAUSEIGENE FREIZEIT
Wir freuen uns, dass du bei einer unserer Schloss-Freizeiten mitarbeitest! Vielen Dank, dass du dich hier einbringst, um Kindern eine tolle Zeit zu ermöglichen und ihnen von Jesus zu erzählen!
Als Veranstalter von Kinder- und Jugendfreizeiten sind wir im Schloss gesetzlich verpflichtet, von allen Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis einzusehen und die Einsicht zu dokumentieren. Das erweiterte Führungszeugnis darf dabei nicht älter als 3 Monate sein (also max. 3 Monate vor Freizeitbeginn ausgestellt sein). Es ist ein gesetzlich vorgegebener Baustein ihm Rahmen von Schutz von Kindern (weitere Bausteine sind eine Schulung zum Thema Kindeswohlgefährdung, die wir bei einem der Vorbereitungstreffen durchführen und das Unterschreiben einer Ehrenerklärung).
Wenn ihr das untenstehende Formular ausfüllt, werden wir für jeden von euch ein Schreiben erstellen, damit ihr das erweiterte Führungszeugnis ohne Gebührenerhebung bei eurem zuständigen Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt anfordern könnt. Nach der Anforderung bekommt ihr das Dokument dann nach Hause geschickt (wenn unser Dokument zum Beantragen nach 3 Tagen noch nicht da ist, bitte bei uns noch einmal nachfragen) und ihr müsst uns das erweiterte Führungszeugnis einmal zeigen (bitte nicht per Mail oder per Post vorab zuschicken!)
Solltet ihr Fragen haben, könnt ihr euch gerne bei uns melden.